IUTA als Forschungsvereinigung in der Industriellen Gemeinschaftsforschung autorisiert
Ab 01.01.2026 sind nur solche Forschungsvereinigungen für IGF-Projekte antragsberechtigt, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind. Das Institut für Umwelt & Energie, Technik & Analytik e. V. (IUTA) hat alle erforderlichen Kriterien erfüllt und wurde vom Projektträger DLR im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) weiterhin für die IGF-Antragstellung bis zum Ablauf der Förderrichtlinie autorisiert.
Interview mit Dr. S. Haep (Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des IUTA; Video: Mp4-Datei, ca. 10 MB)
Autorisierung von Forschungsvereinigungen in der IGF (Video: Mp4-Datei, ca. 14 MB)
IGF-Förderanträge können ausschließlich von autorisieren Forschungsvereinigungen eingereicht werden. Durch die erfolgreiche Autorisierung ist das IUTA auch zukünftig berechtigt, Förderanträge im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung zu stellen und so gezielt anwendungsnahe Forschung für den Mittelstand durchzuführen. Im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung werden Forschungsprojekte gefördert, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekommen.
Informationen über das Verfahren der Autorisierung finden Sie hier:
Portal „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (häufig gestellte Fragen, FAQ; externer Link)

Fotos aus dem Video: „Interview mit Dr. S. Haep“

