AiF-FV-Nummer 23118

Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Eine Roadmap für KMU der Metallindustrie


Status & Laufzeit

Ausstehend

Forschungsstellen

Zusammenfassung

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (fortan LkSG) ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen zur Sicherstellung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei Zulieferern. Dazu gehört die Etablierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements (§ 4 Abs. 1 LkSG), ein öffentlich zugängliches Beschwerdemanagement (§§ 8 Abs. 1, 9 Abs. 1 LkSG) und eine zusätzliche Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte (§ 10 LkSG). Das LkSG betrifft zunächst Unternehmen mit 3.000 Beschäftigten oder mehr, ab 2024 bereits ab 1.000 Beschäftigten. KMU sind als Teil der Lieferkette solcher Unternehmen indirekt betroffen, da sie die entsprechenden Anforderungen umsetzen müssen, um für eine Lieferantennominierung infrage zu kommen. Infolge geringer Ressourcen stehen KMU vor einer erheblichen Herausforderung. Im Forschungsvorhaben „Fit4SupplyChain“ wird daher eine Roadmap erstellt, die KMU der metallverarbeitenden Industrie bei der Entwicklung von Risikoanalysetools, über das Implementieren von Beschwerdeverfahren bis hin zur Berichterstattung von nichtfinanziellen Indikatoren unterstützt. Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des LkSG können KMU Risiken wie dem Ausschluss aus Lieferketten, Reputationsverlust und Bußgeldern entgegenwirken. Dies verspricht sowohl einen signifikanten Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit von KMU als auch zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.